Antrag auf den Erlass der Servicegebühren für Gewinner*innen im Falle der Auszeichnungen »Winner« oder »Best of Best« bei den ICONIC AWARDS 2026 durch den Rat für Formgebung.
Mit dem vorliegenden Antrag werden die Voraussetzungen für eine Förderung vom Rat für Formgebung geprüft. Anschließend wird der/die Anstragsteller*in über das Ergebnis der Entscheidung rechtzeitig schriftlich informiert.
Umfang der Förderung
• Bei positivem Bescheid werden im Falle einer Auszeichnung mit dem Label »Winner« oder »Best of Best« die Servicegebühren für Gewinner erlassen.
• Vom Förderantrag ausgeschlossen sind verbindliche Gebühren für die Anmeldung sowie für das Produkthandling zur Jurysitzung.
Voraussetzungen
• Die Jahresumsätze der beiden zurückliegenden Jahre des Antrag stellenden Unternehmens beträgt jeweils maximal EUR 100.000.
• Je Unternehmen können maximal drei Förderanträge gestellt werden.
Einzureichende Unterlagen
• Vollständig ausgefüllter Antrags auf Förderung.
• Anmeldebestätigung zum Award (Zustellung per E-Mail nach erfolgreicher Online-Anmeldung).
• Offiziell durch Finanzamt oder Steuerberater bestätigte Umsatznachweise aus den Jahren 2024 und 2025 in deutscher oder englischer Sprache. Bei Umsatznachweisen in anderen Sprachen per beglaubigter Übersetzung.
Abgabefrist
Der Rat für Formgebung entscheidet anhand eines formalen Prüfverfahrens über die Genehmigung der Förderung. Der Antrag muss bis zum 13. April 2026 zusammen mit der Anmeldung (Freigabe) zum Award beim Rat für Formgebung eingereicht werden, es zählt das Datum des Eingangs. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Kontakt
Rat für Formgebung/German Design Council
Projektleiterin Paula Löwen-Pohle
Messeturm
Friedrich-Ebert-Anlage 49
D - 60327 Frankfurt am Main
T.: +49 (0)69 24 74 48 611
iconicawards@gdc.de